NICHT-ERSCHEINEN zum VEREINBARTEN TERMIN

 

Sehr geehrte PatientInnen !

 

Da ein Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termines in vielen Branchen (z.B. Gastronomie, Frisöre/Körperpflege, usw…) ein gängiges Thema ist, das mit anfallenden laufenden Kosten für den Dienstleister ( in meinem Fall: Personalkosten, Ordinationsmiete, Geräte – und Softwaremiete, etc) bei Verdienstentgang verbunden ist, muss ich folgendermaßen gegensteuern:

 

  • Eine Terminabsage bei Ordinationstermin am Montag muss bis zum Freitag der Vorwoche erfolgen
  • Bei akuter Verhinderung (akute Erkrankungen, Notfälle ,…) ist ggf eine plausible Erklärung/Bestätigung beizubringen
  • Sollten beide oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird von meiner Seite eine Gebühr in der Höhe der halben anzunehmenden Honorarnote berechnet, in der Regel ca 100.- Euro.

Ich bitte Sie um diesbezügliches Verständnis

Dr. Hannes Schmied